Was ist eine Mietkautionsversicherung?
Bei einer Mietkautionsversicherung handelt es sich um eine spezielle Kautionsform, bei der nicht etwa eine Bank oder Privatperson für den Mieter bürgt, sondern eine Versicherungsgesellschaft. Ansonsten ähnelt es anderen Formen der bargeldlosen Mietkaution: Der Vermieter erhält einen Bürgschaftsbrief, der ihn hinsichtlich etwaiger Kautionsforderungen absichert. Die Mietkautionsversicherung ist in der Regel eine Bürgschaft auf erstes Anfordern: Dies bedeutet, dass die Kautionssicherheit gemäß §551 BGB besteht, also eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft ohne die Möglichkeit von Verzicht, Einrede, Anfechtung oder Vorausklage darstellt. Bei Einforderung der Mietkaution wird der Mieter informiert und kann innerhalb einer in der Mietkautionsversicherung festgelegten Frist (in der Regel 14 Tage) Einspruch erheben. Bei der Basler beträgt diese Frist das Doppelte: vier Wochen.